Gutachten
Wir erstellen für Sie spezifische Gutachten und vertreten Sie bei Behörden.
Unsere Leistungen:
Maschinentechnische Funktionsgutachten
Zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit unterliegen Arbeitsmittel, Anlagen, Geräte und Einrichtungen unterschiedlichen Abnahme- und Überprüfungspflichten nach Gesetzen, Verordnungen oder Normen.
§ 82b Gewerbeordnung
Die Überprüfung gemäß § 82b der Gewerbeordnung (Gew0) wird zuweilen auch als das „Pickerl“ für Gewerbebetriebe bezeichnet.
Kontakt
LANG Ziviltechnikergesellschaft mbH
GF: Dipl.-Ing. Dr.techn. Harald Lang
+43 (0) 676 / 939 16 50