Die Information der Mitarbeiter über Gefahren bei der Arbeit und Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren (Unterweisung) repräsentiert ein wesentliches Merkmal des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes.

Die Unterweisung muss dabei auf den jeweiligen Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich des Arbeitnehmers ausgerichtet sein. Diese hat jedenfalls zu erfolgen:

  1. vor erstmaliger Tätigkeitsaufnahme,
  2. bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches,
  3. bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln,
  4. bei Einführung neuer Arbeitsstoffe,
  5. bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und
  6. nach Unfällen oder Beinaheunfällen

Gerne bieten wir Ihrem Unternehmen die Durchführung von Unterweisungen an, um Ihre Mitarbeiter bestmöglich auf sicherheitsbewusstes Arbeiten zu schulen.