Die Aufgabe der Sicherheitsfachkraft (SFK) besteht insbesondere in der Beratung des Arbeitgebers, aber auch der Arbeitnehmer und der Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes.

In vielen Bereichen sind Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit besonderen Gefahren ausgesetzt. Um diese Risiken zu minimieren, müssen die richtigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Arbeitnehmer jeder Arbeitsstätte müssen daher durch sogenannte Präventivkräfte (Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner und ggf. weitere Fachleute wie z.B. Arbeitspsychologen) betreut werden.

Durch die Beiziehung der Sicherheitsfachkraft in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der Unfallverhütung, kann ein wesentlicher Beitrag zur Gestaltung sicherer Arbeitsplätze geleistet werden.

Gerne bieten wir Ihrem Unternehmen diese verantwortungsvolle Position als externer Partner an.