Zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit unterliegen Arbeitsmittel, Anlagen, Geräte und Einrichtungen unterschiedlichen Abnahme- und Überprüfungspflichten nach Gesetzen, Verordnungen oder Normen.

So gilt es beispielsweise Gerüste nach ihrer Fertigstellung und vor der erstmaligen Benützung einer Überprüfung gemäß Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) zu unterziehen.

Fliegende Bauten – z.B. Karusselle, Schaukeln, Achterbahnen, Rutschen, Tribünen, Zelte etc. – müssen in festgelegten Zeitabständen unabhängigen Hauptüberprüfungen nach ÖNORM EN 13814 (Zelte nach ÖNORM EN 13782) unterzogen werden.

Gerne erstellen wir im Rahmen unserer Befugnis für Ihr Unternehmen maschinentechnische Funktionsgutachten bzw. führen für Sie Überprüfungen nach einschlägigen Normen durch.