Arbeitgeber müssen die Gefahren, denen die Arbeitnehmer durch Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind, ermitteln und beurteilen und dabei insbesondere Folgendes berücksichtigen:

  1. Art, Ausmaß, Dauer und Frequenzspektrum der Exposition, einschließlich der Exposition gegenüber impulsförmigem Schall sowie gegenüber intermittierenden und wiederholten Vibrationen;
  2. Expositionsgrenzwerte, Auslösewerte und Grenzwerte für bestimmte Räume;
  3. Ergebnisse von Bewertungen und Messungen sowie einschlägige Informationen auf Grundlage der Gesundheitsüberwachung;
  4. die Angaben von Herstellern, Inverkehrbringern oder der Bedienungsanleitung sowie veröffentlichte Informationen wie wissenschaftliche Erkenntnisse oder Vergleichsdaten.

Hierbei gilt es zu beachten, dass Lärm und Vibrationen an Arbeitsplätzen gemäß Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) grundsätzlich einer Bewertung nach dem Stand der Technik zu unterziehen sind.

Ausgerüstet mit modernem Messequipment unterstützen wir Ihr Unternehmen gerne bei der Evaluierung von Lärmquellen.