Arbeitgeber müssen die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens von explosionsfähigen Atmosphären und explosionsgefährdeten Bereichen sowie die charakteristischen Eigenschaften und Kenndaten der Arbeitsstoffe, die explosionsfähige Atmosphären bilden können, ermitteln und beurteilen.
Auf Basis dieser Ermittlung und Beurteilung potentieller Explosionsgefahr muss vor Aufnahme der Tätigkeit ein sogenanntes Explosionsschutzdokument gemäß Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) erstellt und auf dem letzten Stand gehalten werden.
Gerne erstellen wir für Ihr Unternehmen Explosionsschutzdokumente für spezifische Bereiche.