Arbeitgeber sind laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen sowie daraus abgeleitete Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen (Evaluierung). Dabei gilt es insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte,
- die Gestaltung und der Einsatz von Arbeitsmitteln,
- die Verwendung von Arbeitsstoffen,
- die Gestaltung der Arbeitsplätze,
- die Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge und deren Zusammenwirken,
- die Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation und
- der Stand der Ausbildung und Unterweisung der Arbeitnehmer.
Gerne bieten wir Ihrem Unternehmen Evaluierungen von Arbeitsplätzen an, um etwaige Gefahren zu erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung festzulegen.