Betriebsanlagen benötigen als örtlich gebundene Einrichtung zum Betrieb des Unternehmens eine Bewilligung, wenn durch die von der Betriebsanlage ausgehenden Emissionen insbesondere die Nachbarn, aber auch allgemein die Umwelt, negativ betroffen sein können.
Grundsätzlich schafft die Betriebsanlagengenehmigung Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Nachbarn und erlaubt das rechtlich abgesicherte Arbeiten im eigenen Betrieb.
Änderungen an einer bereits genehmigten Betriebsanlage sind der Behörde zu melden und ggf. ist auch um eine Änderungsgenehmigung anzusuchen.
Gerne beraten wir Ihr Unternehmen im Rahmen von gewerblichen Genehmigungsverfahren und unterstützen Sie im Umgang mit Behörden.
Hinweis:
Spätestens alle 5 Jahre hat der Betriebsinhaber den Betrieb auf die Einhaltung der gesetzlichen und durch Bescheid vorgegebenen Bestimmungen zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen (siehe § 82b Gewerbeordnung).