Als „Alte“ Maschinen werden nicht CE-gekennzeichnete Maschinen mit einem Baujahr vor 1995 (EU-Beitritt Österreichs) bezeichnet.

Solche Arbeitsmittel müssen einer Evaluierung unterzogen werden, ob sie den im 4. Abschnitt der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) definierten Mindestanforderungen genügen.

Diese Evaluierung und die Umsetzung der u.U. daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit repräsentieren eine Grundvoraussetzung für die weitere Verwendung der betreffenden Maschinen.

Gerne führen wir für Ihr Unternehmen die Evaluierung durch, ob Ihre Maschinen den Sicherheitsanforderungen gemäß 4. Abschnitt AM-VO entsprechen und erarbeiten mit Ihnen die ggf. erforderlichen Nachrüstungsmaßnahmen.