Gemäß § 5 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, in einer der Anzahl der Beschäftigten und den Gefahren entsprechenden Weise die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung schriftlich festzuhalten.

Die erforderlichen Mindestinhalte eines SiGe-Dokuments umfassen:

  1. Angaben über die verantwortlichen Personen für die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren,
  2. Angaben über den Tag und Zeitraum der Evaluierung,
  3. Angaben über den Evaluierungsbereich (Arbeitsstätte, Arbeitsplatz, Arbeitsmittel oder Tätigkeit),
  4. eine Liste der festgestellten Gefahren,
  5. eine Liste der durchzuführenden Maßnahmen,
  6. Angaben über die Zuständigkeiten für die Umsetzung.

Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Erstellung und Aktualisierung der SiGe-Dokumente.