Arbeitssicherheit
Wir beraten und unterstützen Sie rund um das Thema Arbeitssicherheit und helfen Ihnen Ihre Arbeitsplätze sicherer und effizienter zu gestalten.
Unsere Leistungen zur sicherheitstechnischen Betreuung:
Evaluierung von Arbeitsplätzen
Arbeitgeber sind laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen sowie daraus abgeleitete Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen (Evaluierung).
Sicherheitsfachkraft
Die Aufgabe der Sicherheitsfachkraft (SFK) besteht insbesondere in der Beratung des Arbeitgebers, aber auch der Arbeitnehmer und der Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes.
Erstellung von SiGe-Dokumenten
Gemäß § 5 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, in einer der Anzahl der Beschäftigten und den Gefahren entsprechenden Weise die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung schriftlich - in Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten (SiGe) - festzuhalten.
Lärmmessung am Arbeitsplatz
Arbeitgeber müssen die Gefahren, denen die Arbeitnehmer durch Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind, ermitteln und beurteilen sowie deren Folgen abschätzen.
Explosionsschutzdokument
Arbeitgeber müssen die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens von explosionsfähigen Atmosphären und explosionsgefährdeten Bereichen sowie die charakteristischen Eigenschaften und Kenndaten der Arbeitsstoffe, die explosionsfähige Atmosphären bilden können, ermitteln und beurteilen.
Kontakt
LANG Ziviltechnikergesellschaft mbH
GF: Dipl.-Ing. Dr.techn. Harald Lang
+43 (0) 676 / 939 16 50